Das Ziel der Offenlegungsverordnung ist es, zum Schutz der Anleger die Offenlegung von Finanzprodukten in Bezug auf Nachhaltigkeitsinformationen zu verbessern. Sie will Anleger unterstĂĽtzen, indem sie mehr Transparenz darĂĽber schafft, in welchem Grad Finanzprodukte Umwelt- und / oder soziale Merkmale berĂĽcksichtigen, in nachhaltige Anlagen investieren oder Nachhaltigkeitsziele verfolgen. Diese Informationen werden durch standardisierte Vorgaben zur VerfĂĽgung gestellt, um eine Vergleichbarkeit herzustellen.
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Ressorts: Rechnungswesen, Controlling, IT, Betriebsorganisation, Revision, Recht, Kapitalanlagen-Risikomanagement